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   BVerwG, 28.09.1973 - VI CB 89.73   

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https://dejure.org/1973,1045
BVerwG, 28.09.1973 - VI CB 89.73 (https://dejure.org/1973,1045)
BVerwG, Entscheidung vom 28.09.1973 - VI CB 89.73 (https://dejure.org/1973,1045)
BVerwG, Entscheidung vom 28. September 1973 - VI CB 89.73 (https://dejure.org/1973,1045)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Kriegsdienstverweigerung bei Billigung eines Tyrannenmordes - Anwendung tödlicher Waffen gegen Menschen als Mittel politischer Auseinandersetzung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 19.69

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer während der Dienstzeit als

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1973 - VI CB 89.73
    Die von der Beschwerde als grundsätzlich bezeichnete Rechtsfrage, ob die Bereitschaft zu Tyrannenmord und klar "überschaubarer" Gewaltanwendung zur Änderung der Verhältnisse in der sogenannten Dritten Welt der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer entgegensteht, ist im Gegensatz zur Auffassung der Beschwerde durch das Urteil des VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1970 - BVerwG VIII C 19.69 - (BVerwGE 37, 69 = NJW 1971, 1228) hinreichend geklärt.

    Dort (BVerwGE 37, 70, 71) [BVerwG 17.12.1970 - VIII C 19/69] ist ausgeführt:.

  • BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 95.70

    Voraussetzungen einer durch das Grundgesetz (GG) geschützten

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1973 - VI CB 89.73
    Diese Rechtsprechung ist fortgeführt in BVerwGE 39, 269 (vgl. besonders 272).
  • BVerwG, 04.07.1973 - VI C 14.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Wesentliche Verfahrensmängel im Sinne

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1973 - VI CB 89.73
    Ob schließlich die Rüge, das Urteil beruhe auf einem gedanklichen Fehler, mit der Verfahrensrevision überhaupt geltend gemacht werden könnte (vgl. dazu Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 14.73 -), kann hier dahinstehen.
  • BVerwG, 10.09.1973 - VI CB 93.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1973 - VI CB 89.73
    Diese Rüge hat der beschließende Senat bereits in den dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers und der Beklagten bekannten Beschlüssen vom 10. September 1973 - BVerwG VI CB 93.73 - und - BVerwG VI CB 128.73 - mit ausführlicher Begründung als nicht berechtigt erachtet.
  • BVerwG, 10.09.1973 - VI CB 128.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1973 - VI CB 89.73
    Diese Rüge hat der beschließende Senat bereits in den dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers und der Beklagten bekannten Beschlüssen vom 10. September 1973 - BVerwG VI CB 93.73 - und - BVerwG VI CB 128.73 - mit ausführlicher Begründung als nicht berechtigt erachtet.
  • BVerwG, 04.08.1975 - 6 B 37.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen der

    Bei dieser Fallgestaltung fehlt dem Wehrpflichtigen der die Gewaltanwendung als sittlich erlaubtes Mittel für seine Auseinandersetzung mit anderen bejaht, mithin die erforderliche Achtung menschlichen Lebens (vgl. Beschluß vom 28. September 1973 - BVerwG VI CB 89.73 - und Urteil vom 31. Mai 1974 - BVerwG VI C 59.73 -, ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 130.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei einer Bereitschaft zum "Tyrannenmord"

    Gleiches gilt für einen Wehrpflichtigen, der zur Tötung eines Tyrannen und zur Teilnahme an den mit dem Umsturz notwendig verbundenen weiteren Gewaltakten bereit wäre, denn sein Handeln steht der Beteiligung am Bürgerkrieg gleich (vgl. u.a. Beschluß vom 28. September 1973 - BVerwG VI CB 89.73 -, Urteil vom 31. Mai 1974 - BVerwG VI C 59.73 - und Beschluß vom 29. Juli 1974 - BVerwG VI CB 51.73 -).
  • BVerwG, 13.01.1981 - 6 C 48.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Überprüfung des Bestehens einer

    Der erkennende Senat hat in seinem ebenfalls vom Verwaltungsgericht erwähnten Beschluß (nicht Urteil) vom 28. September 1973 - BVerwG 6 CB 89.73 - zwar zu dem Problem Stellung genommen, ob die Billigung eines Tyrannenmordes und eines "überschaubaren" gewaltsamen Umsturzes zur Befreiung eines unterdrückten Volkes durch einen Wehrpflichtigen mit einer Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG vereinbar ist.
  • BVerwG, 22.11.1974 - VI C 117.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Voraussetzungen für die Annahme der

    Die absolute Achtung menschlichen Lebens läßt allerdings der Wehrpflichtige vermissen, der sich zur Tötung eines Tyrannen und zur Teilnahme an den mit dem Umsturz regelmäßig verbundenen weiteren Gewaltakten in der Lage sieht (Beschluß vom 28. September 1973 - BVerwG VI CB 89.73 -), dessen präsumtive Tat der Mitwirkung an innerstaatlicher gewaltsamer Auseinandersetzung gleichkommt (Beschlüsse vom 23. Oktober 1973 - BVerwG VI C 22.73 - und vom 14. Dezember 1973 - BVerwG VI CB 1.73 - sowie Urteil vom 31. Mai 1974 - BVerwG VI C 59.73 - im Anschluß an das Urteil vom 17. Dezember 1970 - BVerwG VIII C 19.69 - [BVerwGE 37, 69]).
  • BVerwG, 31.05.1974 - VI C 59.73

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Antrags auf Anerkennung als

    Die von der Revision für notwendig gehaltene Präzisierung oder Einschränkung, unter welchen Umständen die Bereitschaft, Menschen mit Waffen zu bekämpfen und ggf. zu töten, der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht entgegensteht, ist für den Bereich innerstaatlicher Auseinandersetzungen - im Gegensatz zur Auffassung der Revision - schon in BVerwGE 37, 69 und in der Rechtsprechung des erkennenden Senats hinreichend erfolgt (vgl. dazu u.a. Beschluß vom 28. September 1973 - BVerwG VI CB 89.73 - und Urteil vom 12. Dezember 1973 - BVerwG VI C 29.73 -), für den Bereich kriegerischer Abwehrhandlungen hat sie der erkennende Senat in dem angeführten Urteil vom 25. Januar 1974 in Anknüpfung an BVerwGE 39, 269 entwickelt.
  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 75.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den

    Darum schließt auch die Bereitschaft des Wehrpflichtigen zur Tötung eines Tyrannen und zur Teilnahme an den mit dem Umsturz häufig verbundenen weiteren Gewaltakten, d.h. der Mitwirkung am Bürgerkrieg, seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus (vgl. u.a. Beschluß vom 28. September 1973 - BVerwG VI CB 89.73 -, Urteil vom 31. Mai 1974 - BVerwG VI C 59.73 - und Beschluß vom 2. Juni 1975 - BVerwG VI B 16.75 -).
  • BVerwG, 14.12.1973 - VI CB 1.73

    Anforderungen an die Durchführung der Kriegsdienstverweigerung

    Der beschließende Senat hat hierzu in seinen Beschlüssen vom 28. September 1973 - BVerwG VI CB 89.73 - und 23. Oktober 1973 - BVerwG VI C 22.73 - hervorgehoben, daß dies auch für die Bejahung des Tyrannenmordes, der ein Mittel der inneren politischen Auseinandersetzung ist, gilt.
  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 98.74

    Ausschluss einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe durch

    3 GG, § 25 WPflG geschützten Gewissensentscheidung sein muß (vgl. BVerwGE 37, 69 [70 f.]; 39, 269 [271 f.]; Beschluß vom 28. September 1973 - BVerwG VI CB 89.73 -).
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